Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebot
Die angebotenen und abgebildeten Produkte im Online-Shop können auch eine symbolische Abbildung und nicht verbindlich sein. Für alle angebotenen Produkte gilt „solange Vorrat“. Änderungen für Technik, Masse, Gewicht und Preis bleiben vorbehalten und sind unverbindlich.
Lieferung
Eine Lieferung erfolgt nur innerhalb der Schweiz und dem Fürstentum Lichtenstein, die Lieferzeit beträgt in der Regel 2 bis 3 Arbeitstage. Diese kann im Ausnahmefall auch länger dauern. Ist ein Produkt nicht rechtzeitig lieferbar, werden wir Sie wenn möglich benachrichtigen. Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung bei verspäteter Lieferung.
Beanstandungen
Fehlerhafte Lieferungen sind innert 8 Tagen schriftlich zu beanstanden, nach dieser Frist gilt die Ware als in Ordnung und akzeptiert.
Preise
Die Preise im Online-Shop sind ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Die Höhe des WIR-Anteils ist bei jedem Produkt angegeben.
Die Preise verstehen sich unverpackt ab Werk.
Porto, Transport, Verpackung und die Mehrwertsteuer sind nicht in WIR,
sondern in SFr. zu begleichen.
Zahlung
Die Ware wird im Normalfall gegen Rechnung geliefert. In Einzelfällen behalten wir uns vor, Vorauszahlung zu verlangen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird ein Verzugszins in der handelsüblichen Höhe schweizerischer Banken verrechnet. Speziell vereinbarte Zahlungskonditionen (WIR, Rabatte, Skonti usw.) sind nur gültig, wenn die Zahlungsfrist eingehalten wird.
Garantie
Wenn nichts anderes vermerkt, gewähren wir auf unseren Produkten eine Garantie von 1 Jahr ab dem Lieferdatum. Die Garantie bezieht sich auf Material und Arbeitskosten, excl. Transport und Fahrkosten. Schäden welche durch unsachgemässe Behandlung oder durch normalen Verschleiss entstanden sind, bleiben von der Garantie ausgeschlossen. Wird ein Produkt während der Garantiezeit durch Dritte repariert oder versucht zu reparieren, entfallen alle Garantieansprüche. Ansprüche aus Mängelfolgeschäden können keine gestellt werden.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zum Eingang der letzten geschuldeten Zahlung Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ermächtigt den Lieferanten, den Eigentumsvorbehalt beim zuständigen Registeramt eintragen zu lassen.
Gerichtsstand
Der Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist Zuzwil SG
Es wird in jedem Fall das schweizerische Recht angewendet.
Zuzwil, März 2009